dpa / Christoph Söder Ton: rbb 88,8 | 03.05.2022 | Sebastian Schöbel | Bild: dpa / Christoph Söder Die Maskenpflicht an Berliner Schulen ist zwar zurückgegangen, aber anders als in Kindergärten wird derzeit die Pflicht zum Corona-Test erfüllt. Der Rbb hat es am Montagabend entdeckt. Das einzige, was sich ändern wird, ist die Häufigkeit der Tests. Mindestens bis Pfingsten sollen Berliner Schulen verpflichtet sein, sich auf das Coronavirus zu testen. Das bestätigten mehrere Mitglieder des Gesundheitsbeirats und der Bildungsverwaltung dem rbb am Montagnachmittag. Vom 9. Mai bis 7. Juni sollten die Tests jeweils zweimal pro Woche statt wie bisher dreimal pro Woche durchgeführt werden. Darüber hinaus müssen die Schüler einen dritten Test absolvieren, um ihn für einen weiteren freiwilligen Test mit nach Hause nehmen zu können.

Die Senatsverwaltung verlängert die Pflichtprüfungen

Ob die Versuche nach Pfingsten, also ab dem 8. Juni, weiterhin verpflichtend sein werden, ist unklar. Damit sei nicht zu rechnen, sagte der Gesundheitsbeirat, der den Senat in Pandemiefragen berät, auf Nachfrage des rbb. Der Grund dafür sei, die Zahl der Infektionen zu reduzieren, sagte er. Aller Voraussicht nach wird der Senat daher die obligatorischen Schulprüfungen aus der aktuellen Corona-Verordnung streichen. Die Verlängerung der Maßnahme soll dann vom Kultusministerium des Senats angeordnet werden. Im Gegensatz zu den Schulen wird die Untersuchungspflicht in Kindergärten ab dem 9. Mai aufgehoben. In Brandenburg ist an diesem Montag die Prüfungspflicht in Schulen und Kindergärten ausgelaufen.

Gote und Larscheid sind am Ende der Pflichttests offen

Gesundheitssenatorin Ulrike Gote (Grüne) hatte sich vergangene Woche zum vorzeitigen Ende der Pflichtprüfungen an Berliner Schulen für den Gesundheitsausschuss geöffnet. Auch Reinickendorfs Hausarzt Patrick Larscheid sprach sich für die Abschaffung der Schulpflichtprüfung aus. Im Rahmen der nationalen Coronavirus-Strategie sei dies „konsequent“, weil Erwachsenentests nicht mehr als relevant erachtet würden, sagte er vergangene Woche gegenüber rbb24 Inforadio. Als Grund wird allerdings angegeben, dass die Infektionszahlen mittlerweile niedrig genug seien, um die Testauflagen zu erleichtern. Inhaltlich ist das laut Larscheid nicht nachvollziehbar. „Denn die Zahl der Erkrankungen, wie wir sie jetzt haben, ist um ein Vielfaches größer als je zuvor.“ Die Vertreterin der Bildungspolitik der Linken, Franziska Brychcy, war skeptisch. Die Abweichung von der Prüfpflicht ist aufgrund fehlender aktueller Daten aufgrund der Feiertage nicht zu rechtfertigen. Auch der Landeselternbeirat will abwarten, bis es klare Erkenntnisse aus Wissenschaft und Ärzten über den Infektionsstand gibt.

Der Senat will die Corona-Isolationszeit verkürzen

Unterdessen will der Senat in seiner Sitzung am Dienstag nicht nur über die Corona-Schutzgrundverordnung, sondern auch über einen möglichen Isolationsabbau entscheiden. Es ist vorgesehen, dass infizierte Personen nur dann für fünf Tage isoliert werden sollten, wenn sie 48 Stunden lang asymptomatisch sind und möglicherweise negativ getestet werden. Bisher wurden aufgrund verschiedener Kriterien sieben bis zehn Tage Isolation verordnet. Der Senat hatte das Thema bereits vor einer Woche auf seiner Tagesordnung, vertagte es aber wegen offener Fragen erneut. Zuletzt hatten die Gesundheitsminister von Bund und Ländern erneut über eine Verkürzung der Frist gesprochen und ihr faktisch zugestimmt. Als Entschuldigung verwiesen sie nach ihrer Change-Konferenz am vergangenen Donnerstag auf die Zunahme der Immunität in der Bevölkerung und auf mildere Coronavirus-Stoffwechselwege mit der omicron-Variante. Ausstrahlung: Abendshow rbb24, 02.05.2022, 19:30 Uhr

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